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Geistheilen


Welche Leiden können durch geistiges Heilen behandelt werden?

Aus meiner Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass jeder Mensch und jedes Tier und auch jede Krankheit behandelbar ist!

Es gibt kaum ein Leiden, bei denen eine Heilungssitzung nicht angebracht ist.

Nicht alle Patienten sprechen gleich gut auf eine Behandlung an. Hervorragend sprechen Kinder jeden Alters (auch Säuglinge) auf Behandlungen an. Es ist egal, ob es sich um Dreimonatskoliken, Mittelohrendzündung, Neurodermitis, Asthma oder aber um einfache Zahnungsbeschwerden bei Säuglingen handelt.

Einen Versuch ist es immer wert. Gerade bei Kleinkindern oder Tieren zeigt es sich besonders, dass er alte Spruch "man muss dran glauben" hier nicht stimmt kann, denn Kleinkinder und Tiere kann man nicht durch "Glauben" heilen. Diese Erfahrung habe ich seit vielen Jahren bei meinen eigenen Kindern (heute 12+13) gemacht. Das gleiche gilt auch für unsere eigenen Tieren 3 Hunden und 7 Katzen sowie bei vielen anderen Tieren die ich bereits behandelt habe.

Selbst Krebspatienten (und auch andere Patienten mit chronischen oder in der Regel tödlich verlaufenden Krankheiten) setzen ihre letzte Hoffnung in einen Heiler, nicht selten zu recht. Wenn nach einigen Behandlungen die Beschwerden zurückgehen oder wenigstens die Chemotherapie oder die Bestrahlungen besser vertragen werden oder wenn Operationswunden "erstaunlich schnell und komplikationslos"( abgeschnittene Fingerkuppe, meiner Tochter) heilen, selbst der grösste Skeptiker muss dann zustimmen, dass die Tätigkeit der Heiler durchaus berechtigt ist.

Sehr gute Erfahrungen habe ich auch bei Migräne, Asthma, Neurodermitis, Allergien, Migräne, Lungen- und Darmkrebs, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen, Tourette-Syndrom und anderen Leiden gesammelt. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Eine Diagnose braucht es für geistig-energetische Heilung nicht, denn die Eigenintelligenz dieser Kräfte sowie die medialen Gaben der Heilerinnen und Heiler sorgen dafür, dass die Energien dorthin Fliessen, wo ein Organismus sie benötigt. So wirkt energetische Heilung als Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstheilung, ergänzt und unterstützt medizinische Therapien.

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zum "geistigen Heilen" und Handauflegen hat das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) Klarheit geschaffen und festgestellt, dass eine Heilertätigkeit, die sich "auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen" beschränkt bzw. "unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen" erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.